AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Allgemeines

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle durch den Fotografen oder dessen Vertreter oder dessen Assistenz durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen im Rahmen der Fotografie.
  2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
  3. Der Fotograf erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Fotograf bringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.

Auftragsvereinbarung/Terminvereinbarung (nicht bei Hochzeitsreportagen)

  1. Durch eine Bestätigung des Kunden (mündlich oder schriftlich, z. B. per E-Mail, WhatsApp, Telegram, Messenger, SMS, etc.) kommt ein verbindlicher Auftrag zustande, spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB. Änderungen dieses Auftrages bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.

Terminverschiebungen, Stornierung (nicht bei Hochzeitsreportagen)

  1. Sofern der Kunde aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit) verhindert ist und den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann, muss er dieses 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitteilen. Andernfalls ist der Kunde verpflichtet, das Honorar zu 50 % zu begleichen. Kommt der Auftrag aus anderen Gründen nicht zustande, die von dem Fotografen nicht zu vertreten sind oder erfolgt eine Absage nicht mindestens 48 Stunden vor dem Termin, so hat der Fotograf das Recht ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars einzubehalten. Entscheidend sind jeweils der Zeitpunkt des Einganges der Absage und der Grund der schriftlichen Stornierungserklärung gegenüber dem Fotografen. Bei dreimaliger rechtzeitiger Absage, wird bei der dritten Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% des Gesamtbetrages fällig. Für ein Einzel- oder Gruppencoaching ist eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages zu leisten. Erfolgt eine Absage nicht mindestens 30 Tage vor dem Termin, so behält sich der Fotograf das Recht vor, die Anzahlung einzubehalten.
  2. Ebenfalls hat der Fotograf das Recht, aus wichtigen vertretbaren Gründen (z. B. Erkrankung, höherer Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp, Telegram oder Messenger informiert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
  3. Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
  4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der Fotograf berechtigt Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.

Honorare, Preise, Fälligkeit

  1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe zzgl. eventueller weiterer Kosten. Mit der Unterzeichnung des Vertrages verpflichtet sich der Kunde, das vereinbarte Honorar nach dem Fotoshooting in bar oder per Überweisung (nicht bei Hochzeitsreportagen) zu begleichen. Weitere Kosten (Reisekosten, weitere Stunden, sonstige Ausgaben, etc.) sowie weitere Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, sind vom Kunden zu tragen.
  2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotoalbum, etc.) beim Fotografen.
  3. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.
  4. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  5. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, wird ein Honorar für jede angefangene Verlängerungsstunde lt. aktueller Preisliste berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
  6. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars zum Stundensatz der derzeit gültigen Preisliste für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Kunden kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
  7. Rechen- und Schreibfehler berechtigen den Fotografen, dies zu korrigieren. Dies gilt auch, wenn bereits eine Rechnung erstellt wurde. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro zzgl. der gültigen MwSt. in Höhe von 19 %.
  8. Der Fotograf kann vom Auftrag zurücktreten oder evtl. Leistungen aussetzen, sofern erkennbar ist, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
  9. Der Fotograf ist berechtigt, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Kunden gegenüber geltend zu machen (bei noch nicht abgeschlossener Zahlung), wenn der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innerhalb des Fälligkeitstermins nachkommt.

Reisekosten, sonstige Kosten

  1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 1,00 €.
  2. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
  3. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Parkgebühren, Maut- und Autobahngebühren sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.

Fotoshooting, Speicherung der Daten, Abnahme

  1. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste (außer bei Hochzeitsreportagen) des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart.
  2. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Dem Kunden ist der Bildstil des Fotografen bekannt. In der Regel wird offenblendig fotografiert, d. h. nicht alle Bereiche auf dem Foto sind scharf. Auch können Fotos Körnungen und Rauschen aufweisen, es gibt Farbabweichungen zur tatsächlichen Situation vor Ort. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
  3. Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  4. Für die Datenspeicherung verwendet der Fotograf Festplatten, die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Kunden entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von ca. 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt der Fotograf die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Kunden wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
  5. Der Kunde verpflichtet sich zur Abnahme, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach dem Eingang der Bestätigung durch den Kunden ist der Fotograf verpflichtet, dem Kunden die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z B. Zusendung des Downloadlinks oder Übersendung des USB-Sticks, der Fotoabzüge, etc.). Der Kunde darf keine Änderungen durch einen anderen Dienstleister ausführen lassen und diese dem Fotografen in Rechnung zu stellen.

Haftung

  1. Der Fotograf sorgt für die Instandhaltung seines Equipments und ist verantwortlich für dessen Bedienung während der gesamten Fotoshootings. Hierzu verfügen der Fotograf und sein Team, im Falle einer technischen Störung, in der Regel immer über Ersatztechnik. Dennoch ist der Fotograf nicht verantwortlich zu machen, sollte während der Arbeit eine technische Störung eintreffen und hierdurch die Arbeit, zum Austausch des Equipments, angehalten werden. Hierdurch verpasste fotografische Leistung des Fotografen ist seitens des Kunden nicht durch Schadensersatzforderung zu entschuldigen.
  2. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Fotografen oder seines Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Fotografen), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Fotografen zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (nur bei Hochzeitsreportagen, soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Eventuelle Mehrkosten des beauftragen Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Fotografen.
  3. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Fotograf ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  4. Der Fotograf haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder.
  5. Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden. Sollte eine Rücksendung den Fotografen nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden.
  6. Reklamationen jeglicher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bilder bei dem Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser 14 Tage gilt die fertige Arbeit als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen.
  7. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  8. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
  9. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungshöhe ist generell und in jedem Fall begrenzt auf die geleistete Anzahlung bzw. Rechnungssumme. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Kunden bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf bestimmen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Ansprüche gemäß § 634 BGB wegen Sach- und Rechtsmängel verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der fertigen Arbeiten.

Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Urheberrechte sind nicht übertragbar und Vorschläge des Kunden oder sonstiger Mitarbeiter begründen kein Miturheberrecht.
  2. Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Kunden. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung.
  3. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewünscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung des Fotografen und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag. Hier darf der Kunde die dafür optimierte Datei zu kommerziellen Zwecken ohne Logo nutzen. Jedoch ist eine Erwähnung in Form einer Bildunterschrift oder einem Vermerk im Impressum wünschenswert. Dies muss bei Bedarf individuell schriftlich im Vertrag vereinbart und festgehalten werden.
  4. Werden Dateien, Fotos, Entwürfe, etc. durch Dritte in einem anderen Umfang (kommerziell und gewerblich anstatt ausschließlich privat) als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Kunde/Dritte verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
  5. Eine Veröffentlichung der weboptimierten (verkleinert und mit einem Fotografenlogo versehen) digitalen Dateien ist im nichtkommerziellen/wettbewerbsfreien Bereich möglich (Ausnahmen bedürfen der Schriftform), dabei ist auf den Fotografen zu verweisen und ein funktionierender Link (www.marintschuk.de) unmittelbar beim Bild zu setzen und/oder der Fotograf namentlich zu nennen (Tatjana Marintschuk).
  6. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Fotomontage, Composing oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes, dazu gehören auch Zuschnitte und Filter von SmartphoneApps wie z. B. Instagram oder VSCO und andere) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Kunden grundsätzlich nicht gestattet ist.
  7. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt den Fotografen, eine Vertragsstrafe zu verlangen.
  8. Der Kunder erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial als Printmedium und/oder hochauflösend im JPG-Format. Die Abgabe von digitalen Rohdaten (CR2,CR3,DNG) ist ausgeschlossen.
  9. Der Fotograf ist von Referenzen abhängig, welche sie zur Eigenwerbung auf seiner Internetpräsentation veröffentlichen darf. Dem Fotografen wird nach Absprache das Recht eingeräumt, eine Auswahl der Bilddateien als Präsentation der eigenen Arbeit zu nutzen, um sie so potentiellen Kunden oder Geschäftspartnern in verschiedenen Formen zu zeigen. Der Kunde versichert in einer separaten Nutzungsvereinbarung schriftlich, dass es an allen, dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildet Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Kunde. Der Kunde kann spätestens bei Vertragsunterzeichnung einer solchen Verwendung der Aufnahmen durch den Fotografen ausdrücklich widersprechen.

Nebenpflichten

  1. Der Kunde versichert, dass es an allen, dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Kunde.

Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Widerrufsrecht, Folgen des Widerufs – weiter zur Widerrufsbelehrung

  1. Der Kunde hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses und/oder der Auftragsbestätigung. Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an Tatjana Marintschuk Photography, Inh.: Tatjana Heinze, Storkower Str. 191, 10369 Berlin oder [email protected]. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der Fotograf alle Zahlungen, die er vom Kunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Der Kunde wird von dem Fotografen über die Rückzahlung telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) ist ausgeschlossen.
  2. Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde. Der Fotograf nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Dem Kunden wird in keinem Fall wegen dieser Rückzahlung ein Entgelt berechnet.
  3. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Gewährleistung und Mängelrecht

  1. Mängelrügen müssen, soweit sie offensichtliche Mängel betreffen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der in Auftrag gegebenen Arbeiten vom Kunden geltend gemacht werden. Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte wie zum Beispiel Farbverschiebungen.
  2. Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von sechs Monaten. Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl.

Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  2. Reklamationen werden nur bei Tatjana Heinze, Storkower Str. 191, 10369 Berlin behandelt. Entweder persönlich oder auf dem Postweg.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2020. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.